Herzlich willkommen auf den Webseiten
der Steuerberatungskanzlei Wolfgang Brüggemann
Ihrem Partner für optimale und persönliche Steuerberatung.
Auf den folgenden Seiten stellen wir unser Unternehmen mit seinem Leistungsvermögen und individuellen Angeboten präzise vor.
Seit dem 13. Januar 2012 -31- Jahre Steuerbüro Brüggemann
Die Kanzlei bietet Leistungen auf folgenden Gebieten an:
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Beratung und Gründung von Einzelunternehmen, Personen- und Kapitalgesellschaften sowie von UG (haftungsbeschränkt), in Ausnahmen auch die englische Limited
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Steuerliche Rundumberatung aller freiberuflichen Zahnärzte und Rechtsanwälte
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Buchhaltungsarbeiten jeglicher Art, selbstverständlich auch vor Ort
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Erstellung der notwendigen Jahresabschlüsse und Steuererklärungen sowie aller Überschussermittlungen
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Begleitung bei Betriebsprüfungen
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Bilanz- und Kennzahlenanalyse
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Liquiditäts und -Investitionsplanung
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Existenzgründungsberatung
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Unternehmensnachfolge
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Tätigkeit als Treuhänder, Nachlasspfleger, Vormund und auch Bestellung als
Nehmen Sie sich einfach die Zeit, uns kennen zu lernen!
Geplante Reform der Selbstanzeige schießt über das Ziel hinausSteuerhinterziehung ist eine Straftat zu Lasten der Allgemeinheit, die konsequent zu verfolgen ist. Auf der anderen Seite muss aber dem Reuigen auch eine Rückkehr in die Ehrlichkeit ermöglicht werden. Die strafbefreiende Selbstanzeige bei Steuerstraftaten hat sich in den vergangenen fast 100 Jahren hierbei außerordentlich bewährt und muss in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben. Aktualisiert (Dienstag, den 07. Dezember 2010 um 19:50 Uhr)
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Einkünfteerzielungsabsicht bei Vermietung von GewerbeobjektenDer IX. Senat des BFH hat mit Urteil vom 20.07.2010 IX R 49/09 entschieden, dass auch bei langfristiger Vermietung von Gewerbeobjekten – anders als bei Wohnobjekten – die Einkünfteerzielungsabsicht nicht vermutet wird, sondern im Einzelfall konkret festzustellen ist. Damit wird die Anerkennung von Verlusten erschwert. Aktualisiert (Dienstag, den 07. Dezember 2010 um 19:51 Uhr)
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