Die Prüfungen erfolgen nach den IDW -Prüfungsstandards entsprechend den Anforderungen für Pflichtprüfungen gemäß § 317 HGB. Gerade gegenüber Kreditinstituten ist es vorteilhaft über einen geprüften Jahresabschluss zu verfügen. Bei Unternehmensverkäufen ist er unerlässlich. Anteilseigner von Unternehmen mit Fremdgeschäftsführung vertrauen unseren Prüfungen.
Für kleine Kapitalgesellschaften, oder nicht prüfungspflichtige Personengesellschaften und Einzelunternehmen erstellen wir Jahresabschlüsse mit Plausibilitätsprüfungen, soweit diese von Kreditgebern gefordert werden. Diese werden nach den Verlautbarungen der Bundessteuerberaterkammer vom 22./23.10.2001 durchgeführt.